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PV-Freiflächenanlgen

Die Gemeindevertretung hat sich mit ihrem Beschluss dafür ausgesprochen, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie hat sich grundsätzlich bereit erklärt, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.

Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung soll ein möglicher Ausbau der Solar- Freiflächenanlagen auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeindevertretung hat sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet ausgesprochen. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weiteren Entscheidungen der Gemeinde bilden.

 

 Bild Rahmenkonzept 

Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.11.2023

Der vorliegende Entwurf des informellen Rahmenkonzeptes für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Stocksee (Stand 26.09.2023/16.10.2023) wird genehmigt. Auf Grundlage dieser Entwurfsunterlagen ist eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden vorzunehmen (§ 2 Abs. 2 BauGB)

 

Text-Informelles Rahmenkonzept

Plan-Informelles Rahmenkonzept